Digitalisierung
E‑Rezept
Liebe Patientinnen! Liebe Patienten!
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitssektor in Deutschland nicht halt. In unserer Rolle als Ihre vertrauenswürdige Arztpraxis sind wir rechtlich dazu angehalten, digitale Arbeitsweisen zu adoptieren. Das bedeutet konkret, dass wir uns an neue Herausforderungen und rechtliche Vorgaben anpassen müssen. Diese Transformation findet bereits seit mehreren Monaten statt, läuft jedoch größtenteils unsichtbar für Sie im Hintergrund ab.
Eine der spürbaren Änderungen betrifft die Übermittlung Ihrer Krankmeldungen, die jetzt elektronisch direkt an Ihre Krankenkasse gesendet werden – dies betrifft alle gesetzlich Versicherten. Ihr Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit, diese Daten direkt von der Krankenkasse elektronisch einzusehen. Seit dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, die technischen Bedingungen zu erfüllen, die für die Umsetzung dieses digitalen Prozesses erforderlich sind. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, keine papierbasierten Krankmeldungen mehr für Arbeitgeber zu erstellen. Diese Umstellung ermöglicht es uns, Ressourcen zu schonen und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen zur Digitalisierung gerecht zu werden.
Seit dem 1. Januar 2024 sind wir zudem verpflichtet, gesetzlich Versicherten verschreibungspflichtige Medikamente in Form von elektronischen Rezepten (E‑Rezepten) auszustellen.
Dies funktioniert wie folgt:
Wir bitten Sie, sich auf diesen neuen und gesetzlich vorgegebenen Prozess einzulassen, um uns allen die Umstellung so einfach wie möglich zu machen. Deshalb möchten wir Sie auch bitten, von Diskussionen im Anmeldebereich abzusehen.
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen das gesamte Team gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständis!
Ihr Praxisteam vom MVZ Hausarzt Zentrum Hilgen