Infos zum E‑Rezept

Digi­ta­li­sie­rung

E‑Rezept

Lie­be Pati­en­tin­nen! Lie­be Pati­en­ten!

Die fort­schrei­ten­de Digi­ta­li­sie­rung macht auch vor dem Gesund­heits­sek­tor in Deutsch­land nicht halt. In unse­rer Rol­le als Ihre ver­trau­ens­wür­di­ge Arzt­pra­xis sind wir recht­lich dazu ange­hal­ten, digi­ta­le Arbeits­wei­sen zu adop­tie­ren. Das bedeu­tet kon­kret, dass wir uns an neue Her­aus­for­de­run­gen und recht­li­che Vor­ga­ben anpas­sen müs­sen. Die­se Trans­for­ma­ti­on fin­det bereits seit meh­re­ren Mona­ten statt, läuft jedoch größ­ten­teils unsicht­bar für Sie im Hin­ter­grund ab.

Eine der spür­ba­ren Ände­run­gen betrifft die Über­mitt­lung Ihrer Krank­mel­dun­gen, die jetzt elek­tro­nisch direkt an Ihre Kran­ken­kas­se gesen­det wer­den – dies betrifft alle gesetz­lich Ver­si­cher­ten. Ihr Arbeit­ge­ber hat nun die Mög­lich­keit, die­se Daten direkt von der Kran­ken­kas­se elek­tro­nisch ein­zu­se­hen. Seit dem 1. Janu­ar 2023 sind Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, die tech­ni­schen Bedin­gun­gen zu erfül­len, die für die Umset­zung die­ses digi­ta­len Pro­zes­ses erfor­der­lich sind. Aus die­sem Grund haben wir uns dazu ent­schlos­sen, kei­ne papier­ba­sier­ten Krank­mel­dun­gen mehr für Arbeit­ge­ber zu erstel­len. Die­se Umstel­lung ermög­licht es uns, Res­sour­cen zu scho­nen und gleich­zei­tig den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen zur Digi­ta­li­sie­rung gerecht zu wer­den.

Seit dem 1. Janu­ar 2024 sind wir zudem ver­pflich­tet, gesetz­lich Ver­si­cher­ten ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te in Form von elek­tro­ni­schen Rezep­ten (E‑Rezepten) aus­zu­stel­len.

Dies funk­tio­niert wie folgt:

  • Wir lesen ein­mal im Quar­tal Ihre Ver­si­che­rungs­kar­te ein.
  • Wir erstel­len ein E‑Rezept, sen­den die­se Daten elek­tro­nisch an einen siche­ren in Deutsch­land ste­hen­den Gema­tik-Ser­ver.
  • Sie gehen mit Ihrer Ver­si­che­rungs­kar­te in eine Apo­the­ke Ihrer Wahl, und die­se kann sich dann mit Hil­fe Ihrer Ver­si­che­rungs­kar­te die Daten des Rezep­tes elek­tro­nisch abru­fen.
  • Für ein Fol­ge­re­zept müs­sen Sie dann nicht erneut in die Pra­xis kom­men. Die­ses kön­nen Sie ger­ne per Mail oder Tele­fon bestel­len und am Fol­ge­tag in einer Apo­the­ke abho­len. Für Kas­sen­re­zep­te (rosa) bekom­men Sie kei­nen Aus­druck mehr.
  • Rezep­te in Papier­form gibt es nach wie vor für BTM- (gelb) und Pri­vat­re­zep­te (blau).

Wir bit­ten Sie, sich auf die­sen neu­en und gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Pro­zess ein­zu­las­sen, um uns allen die Umstel­lung so ein­fach wie mög­lich zu machen. Des­halb möch­ten wir Sie auch bit­ten, von Dis­kus­sio­nen im Anmel­de­be­reich abzu­se­hen.

Für inhalt­li­che Fra­gen steht Ihnen das gesam­te Team ger­ne zur Ver­fü­gung.

Vie­len Dank für Ihr Ver­stän­dis!

Ihr Pra­xis­team vom MVZ Haus­arzt Zen­trum Hil­gen